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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Immobilien Bauer Marie

 

1. Doppeltätigkeit

Immobilien Bauer (im Folgenden nur „der Makler“) darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter entgeltlich tätig werden.

2. Entstehen und Höhe des üblichen Provisionsanspruches

Sofern nichts anderes vereinbart wurde und soweit gesetzlich zulässig, ist mit Abschluss eines durch den Nachweis des Maklers oder dessen Vermittlung zustande gekommenen Vertrages die ortsübliche Provision fällig. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichen sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem von den Vertragsparteien vereinbarten Zweck wirtschaftlich entspricht.

3. Informations- und Auskunftspflicht des Auftraggebers und des Interessenten

a) Der Auftraggeber ist bis zum Ablauf eines Jahres nach Beendigung des Maklervertrages verpflichtet, den Makler unverzüglich über Vertragsabschlüsse bezüglich des Vertragsobjektes zu informieren.

b) Ist dem Interessenten das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist er dazu verpflichtet dies dem Makler unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

4. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Interessent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so haftet der Interessent gegenüber dem Makler in Höhe der vereinbarten Provision.

5. Datenschutz

Der Auftraggeber und der Interessent willigen ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfange an den Verkäufer/Vermieter bzw. den Käufer/Mieter übermittelt.

6. Aufwendungsersatz

Wird die Chance des Maklers, die Provision zu verdienen, in Folge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt sowie in den Fällen, in denen der Makler diesen Maklervertrag aus wichtigem Grund kündigen konnte, kann er den Ersatz seines Aufwands (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten und Fahrtkosten) verlangen. Nicht zum Aufwand gehören die allgemeinen Geschäftskosten des Maklers sowie dessen eigene Arbeitszeit.

7. Haftung

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Maklers sowie seiner Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften weder der Makler noch dessen Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Interessent und der Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers oder des Interessenten. Der Makler weist zudem darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer/Vermieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind.

8. Rechtswahl, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Erfüllungsort

a) Auf die Geschäftsbeziehung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

b) Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich der Makler mit ihrer Geltung schriftlich einverstanden erklärt hat.

c) Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

d) Erfüllungsort für den Makler, den Auftraggeber und den Interessenten ist der Sitz des Maklers.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil von ihr unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft

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